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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98   

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BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98 (https://dejure.org/1998,4728)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1998 - 1 B 31.98 (https://dejure.org/1998,4728)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1998 - 1 B 31.98 (https://dejure.org/1998,4728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung der Revision - Gewährung eines Asylfolgeantrag - Anforderungen an die Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen der Abschiebungshindernisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98
    Das Gericht darf danach grundsätzlich einen bisher nicht erörterten Gesichtspunkt nicht zur Grundlage seiner Entscheidung machen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der die Beteiligten nicht zu rechnen brauchten (vgl. z.B. Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; Beschluß vom 21. März 1995 - BVerwG 1 B 211.94 - insoweit n.v.).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98
    Das Gericht darf danach grundsätzlich einen bisher nicht erörterten Gesichtspunkt nicht zur Grundlage seiner Entscheidung machen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der die Beteiligten nicht zu rechnen brauchten (vgl. z.B. Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; Beschluß vom 21. März 1995 - BVerwG 1 B 211.94 - insoweit n.v.).
  • BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 11.95

    Ehrenverfahren nach dem HEG Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98
    Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn die Klärung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130; Beschluß vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98
    Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn die Klärung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130; Beschluß vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98
    Daß das Berufungsgericht somit aus dem klägerischen Vorbringen nicht die gewünschten Schlußfolgerungen gezogen hat, kann nicht mit der Rüge der Gehörsverletzung angegriffen werden (vgl. hierzu Beschluß vom 22. Januar 1997 - BVerwG 6 B 55.96 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52).
  • BVerwG, 06.08.1993 - 1 B 54.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98
    Das gilt auch für die Vorschrift des § 100 AuslG (vgl. z.B. Beschluß vom 6. August 1993 - BVerwG 1 B 54.93 -).
  • BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04

    Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer

    6 Die darüber hinaus geltend gemachten Grundsatzrügen greifen schon deshalb nicht durch, weil sie ausgelaufenes Recht betreffen und deshalb im Interesse der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts keiner revisionsgerichtlichen Klärung mehr bedürfen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 17. April 1998 BVerwG 1 B 31.98 Buchholz 402.240 § 100 AuslG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.11.2000 - 1 B 102.00

    Klärungsbedürftigkeit einer Frage nach der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht -

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1998 - BVerwG 1 B 31.98 - Buchholz 402.240 § 100 AuslG Nr. 1 und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 B 30.99 -).
  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 1 ZB 06.30678

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (verneint); "erhebliches Verteidigungsmittel"

    Das entbindet die Beklagte aber nicht von den Verpflichtungen, eine auf den zu entscheidenden Sachverhalt bezogene, konkrete Frage herauszuarbeiten sowie darzulegen, weshalb diese Frage klärungsbedürftig und für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist und worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BVerwG vom 17.4.1998 InfAuslR 1998, 381; vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24).
  • VGH Bayern, 10.05.2006 - 1 ZB 06.30447

    Berufungszulassung (abgelehnt); Asylfolgeantrag; Darlegung grundsätzlicher

    Ferner muss ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dargelegt werden (BVerwG vom 17.4.1998 InfAuslR 1998, 381; vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 6 B 29.03

    Kontrollierte Abgabe jugendgefährdender Videos durch technische

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1998 - BVerwG 1 B 31.98 - Buchholz 402.240 § 100 AuslG Nr. 1 und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 B 21.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung der Revision -

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130, vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 17. April 1998 - BVerwG 1 B 31.98 - Buchholz 402.240 § 100 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Bayern, 21.05.2008 - 1 ZB 06.30678

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (verneint);"erhebliches Verteidigungsmittel"

    Das entbindet die Beklagte aber nicht von den Verpflichtungen, eine auf den zu entscheidenden Sachverhalt bezogene, konkrete Frage herauszuarbeiten sowie darzulegen, weshalb diese Frage klärungsbedürftig und für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist und worin ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BVerwG vom 17.4.1998 InfAuslR 1998, 381; vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 B 23.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erfordernis einer konkreten

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130, vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 17. April 1998 - BVerwG 1 B 31.98 - Buchholz 402.240 § 100 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Bayern, 23.01.2007 - 1 ZB 07.30025

    Syrien, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Oppositionelle,

    Das Darlegungserfordernis des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG verlangt, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und dass angegeben wird, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig und für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist und worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (BVerwG vom 17.4.1998 InfAuslR 1998, 381; vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24).
  • VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252

    Unzureichende Darlegung der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Mängel der

    Ferner muss ihre allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dargelegt werden (BVerwG vom 17.4.1998 InfAuslR 1998, 381; vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.1998 - 1 A 13087/97

    Planfeststellungsverfahren; Bundeswasserstraße; Bundeswasserstraßengesetz; Antrag

  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 6 ZB 08.30109

    Asylrecht; Afghanistan; Widerruf der Anerkennung; keine Zulassungsgründe dargetan

  • VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 ZB 07.30143

    Asylbewerber aus Armenien; grundsätzliche Bedeutung; Darlegungserfordernis;

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 12.01.1999 - 1 B 31/98   

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VG Osnabrück, 12.01.1999 - 1 B 31/98 (https://dejure.org/1999,58276)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 12.01.1999 - 1 B 31/98 (https://dejure.org/1999,58276)
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 27.05.1998 - 1 B 31/98   

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VG Lüneburg, Entscheidung vom 27.05.1998 - 1 B 31/98 (https://dejure.org/1998,17163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.1998 - 1 B 31/98
    "Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74)." - BVerfG, ZBR 1996, 335.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.1998 - 1 B 31/98
    "Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74)." - BVerfG, ZBR 1996, 335.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.1998 - 1 B 31/98
    "Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74)." - BVerfG, ZBR 1996, 335.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.1998 - 1 B 31/98
    "Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74)." - BVerfG, ZBR 1996, 335.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.1998 - 1 B 31/98
    "Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74)." - BVerfG, ZBR 1996, 335.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.1998 - 1 B 31/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, ZBR 1996, S. 334 m.w.N.) sind die Gerichte in Verfahren gerade des vorläufigen Rechtsschutzes gehalten, bei Anwendung und Auslegung der diesen Rechtsschutz gestaltenden Regelungen - hier des § 123 VwGO - der besonderen Bedeutung der betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen.
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